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Die spanische Wettbewerbsbehörde genehmigt den Erwerb von medizinischen Vermögenswerten der B. Braun-Gruppe durch BSC vorbehaltlich der Erfüllung einer Reihe von Verpflichtungen

09/05/2024
| Carlos Vérgez, Aida Oviedo, Eduardo Crespo
Die spanische Wettbewerbsbehörde genehmigt den Erwerb von medizinischen Vermögenswerten der B. Braun-Gruppe durch BSC vorbehaltlich der Erfüllung einer Reihe von Verpflichtungen

Die spanische Wettbewerbsbehörde (CNMC) hat in ihrem Beschluss mit Auflagen den Erwerb von Vermögenswerten der B. Braun-Gruppe für endoskopische Vakuumtherapie durch das Unternehmen Boston Scientific Corporation (BSC) genehmigt.

Die Transaktion umfasste insbesondere den Erwerb bestimmter Produkte von B. Braun (Endo-Sponge, Eso-Sponge und Endo-Sponge Fistula) sowie der dazugehörigen Ersatzteile und Zubehörteile. Diese Produkte werden zur Behandlung von Anastomosenlecks und Perforationen im oberen Gastrointestinaltrakt und im kolorektalen Bereich eingesetzt.

Der Erwerb dieser Vermögenswerte wirkt sich laut CNMC auf den Markt für die Entwicklung, Herstellung und Vermark-
tung medizinischer Geräte für die endoskopische Vakuumtherapie aus, mit denen Sekrete abgeleitet, Fisteln verschlos-
sen und Entzündungen verringert werden können. Dies ist ein Nischenmarkt mit starken Wachstumsaussichten. Bis 2022 war B Braun der einzige Anbieter, der diese Geräte vermarktete, so dass sein Marktanteil bei 90-100 % lag. Im Jahr 2023 trat jedoch ein neuer Anbieter in den Markt ein, und nach Angaben der CNMC wird erwartet, dass zwei potenzielle Wettbewerber bald in den Markt eintreten werden.

Obwohl die Transaktion nicht zu horizontalen oder vertikalen Überschneidungen führte, stellte die CNMC die Gefahr eines Portfolioeffekts fest, der sich aus der Existenz bestimmter Kopplungspraktiken beim Kauf von Endoskopiegeräten in öffentlichen und privaten Krankenhäusern ergibt, die seiner Ansicht nach ein erhebliches Hindernis für den Marktein-
tritt und die Expansion von (aktuellen und/oder potenziellen) Wettbewerbern darstellen, da sie deren Fähigkeit, auf dem Markt zu konkurrieren, erheblich beeinträchtigen.

Daher wurde die Durchführung des Vorhabens von der Erfüllung zweier Verpflichtungen abhängig gemacht, die über einen Zeitraum von fünf Jahren erfüllt werden müssen:

  • Keine Verknüpfung des öffentlich-privaten Kaufs von EVT-Produkten mit dem Kauf anderer Endoskopiegeräte in seinem Portfolio. BSC wird daher nicht an Verfahren teilnehmen dürfen, bei denen es gemeinsame oder verbundene Angebote abgeben muss.
  • Information der Kunden (öffentliche und private Krankenhäuser) über den Inhalt und den Umfang der Verpflichtungen

Dieser Vorgang zeigt einmal mehr, dass das CNMC das Marktgeschehen, insbesondere auf den Wachstumsmärkten, genau im Auge behält.

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